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Hochzeit auf dem Fluss
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Hausordnung der Pension STARA WĘDZARNIA

1. Die Reservierung der Zimmer erfolgt telefonisch, per Fax oder E-Mail.

2. Die Reservierung gilt als bestätigt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung auf dem angegebenen Bankkonto der Pension (mBank, Kontonr. 85 1140 2004 0000 3402 4096 4000).

3. Die Vornahme der Anzahlung und somit einer wirksamen Reservierung versteht sich als Zustimmung dieser AGB.

4. In Ausnahmefällen kann eine Reservierung ohne Anzahlung erfolgen.

5. Wird eine Reservierung mit einer Anzahlung vorgenommen und der Gast nimmt diese bis 6.00 Uhr des nächsten Tages, nach der geplanten Anreise, nicht wahr, gleicht es einem Verzicht auf den Aufenthalt, sofern nicht anders vereinbart.

6. Wird eine Reservierung ohne Anzahlung vorgenommen und der Gast nimmt diese bis 18.00 Uhr am Tag der geplanten Anreise, nicht wahr, gleicht es einem Verzicht auf den Aufenthalt, sofern nicht anders vereinbart.

7. Der Restbetrag für den Aufenthalt ist bei Ankunft in bar zu entrichten.

8. Im Falle einer Abreise vor dem Ablauf des gebuchten Aufenthalts, aus Gründen, die von der Pension nicht zu vertreten sind, wird der Differenzbetrag für den Aufenthalt nicht erstattet.
9. Die Rückerstattung der Anzahlung kann vorgenommen werden, wenn die reservierten Plätze nicht später als 14 Tage vor der geplanten Anreise storniert werden.

10. Das Zimmer steht ab 14.00 Uhr am Anreisetag bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet am 7.00 Uhr.

11. Die Besucher dürfen sich in der Pension von 7.00 bis 22.00 Uhr und nur nach einer vorherigen Anmeldung aufhalten.

12. In der gesamten Pension gilt ein Rauchverbot.

13. Aus Sicherheitsgründen sind bei dem Verlassen der Pension immer die Fenster und Zimmertüren sowie die Eingangstüren zur Pension und das Tor zu schließen.

14. Der Parkplatz auf dem Gelände der Pension ist kostenfrei und unbewacht. Die Pension haftet nicht für die parkenden Fahrzeuge und darin überlassene Gegenstände.

15. Der Gast hat die Rezeption über einen eventuellen Schaden unmittelbar nach der Feststellung zu informieren.

16. Der Gast haftet für Beschädigung oder Zerstörung der Inneneinrichtung oder technischer Geräte der Pension, die auf sein Verschulden oder Verschulden seiner Besucher zurückzuführen sind.

Die Besitzer der Pension bedanken sich für das Entgegenkommen und die Unterstützung bei der Einhaltung der Hausordnung.